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   VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02   

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https://dejure.org/2002,26842
VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02 (https://dejure.org/2002,26842)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14.10.2002 - 12 B 3584/02 (https://dejure.org/2002,26842)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 12 B 3584/02 (https://dejure.org/2002,26842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung der Fortsetzung des Betriebes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 1 HwO; § 1 Abs 2 HwO; § 16 Abs 3 HwO
    Aufbereitung; Eigenständigkeit; Ein-Mann-Betrieb; erlaubnisfreies Kleingewerbe; Ersatzteillieferung; Gebrauchtfahrzeug; Gebrauchtfahrzeughandel; Gewerbebetrieb; gewinnbringender Weiterverkauf; Handel; Handwerk; Handwerksbetrieb; Hilfsbetrieb; Instandsetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Schleswig, 29.01.1998 - 12 A 180/97
    Auszug aus VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02
    Derartige Reparaturen, die die wesentlichen Tätigkeiten der genannten Handwerke beinhalten, werden gerade in der Absicht vorgenommen, hierdurch einen höheren Gewinn beim Wiederverkauf oder der Vermittlung des Kraftfahrzeuges zu erzielen und stehen damit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kraftfahrzeughandel (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 29. Januar 1998 - 12 A 180/97 -, GewArch 1998, 426; BayObLG, Beschluss vom 10. Juli 1995 - 3 ObOWi 52/95 -, GewArch 1995, 487).

    Dabei ist indes zu berücksichtigen, dass diese Vorschrift als Ausnahmevorschrift jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben eng auszulegen ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Dezember 1992, a.a.O.; VG Schleswig, Urteil vom 29. Januar 1998, a.a.O., m.w.N.; Bay. VGH, 17. Dezember 1979, GewArch 1981, 208).

    Das hätte ihm aber oblegen, wenn er sich auf die gesetzliche Ausnahmevorschrift beruft (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 29. Januar 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02
    Dies setzt voraus, dass im Verhältnis zum Hauptbetrieb der Nebenbetrieb bzw. Hilfsbetrieb über eine gewisse Eigenständigkeit verfügt, was nach den Umständen jedes konkreten Falles zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 -, Gewerbearchiv 1992, 386; Nds. OVG, Urteil vom 21. Dezember 1992 - 8 L 8809/91 -, Gewerbearchiv 1993, 421).
  • BayObLG, 10.07.1995 - 3 ObOWi 52/95
    Auszug aus VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 B 3584/02
    Derartige Reparaturen, die die wesentlichen Tätigkeiten der genannten Handwerke beinhalten, werden gerade in der Absicht vorgenommen, hierdurch einen höheren Gewinn beim Wiederverkauf oder der Vermittlung des Kraftfahrzeuges zu erzielen und stehen damit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kraftfahrzeughandel (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 29. Januar 1998 - 12 A 180/97 -, GewArch 1998, 426; BayObLG, Beschluss vom 10. Juli 1995 - 3 ObOWi 52/95 -, GewArch 1995, 487).
  • VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im

    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn zwar kein Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Eintragung aber vorliegen (VG Oldenburg, B.v. 14.10.2002 - 12 B 3584/02 - juris).
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